1996 - 2022 herausgegeben von Dr. iur. Paul Tiedemann |
10. Sonstige Handlungen aus Gewissensgründen
10.1. Literatur
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Der Aufsatz beschäftigt sich allgemein mit dem Kirchenasyl und den unterschiedlichen Aussagen über dessen Erfolg. Zur Gewissensfreiheit ist das Folgende ausgeführt:
"Durch das religiöse Bekenntnis und die auf diesem Bekenntnis beruhende Ausübung der Glaubens- und Gewissensfreiheit werden die staatsbürgerlichen Pflichten nicht beschränkt (Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 WRV, Art. 107 Abs. 3 BV). Wer glaubt, den Vollzug staatlicher Maßnahmen ohne Rücksicht auf die staatliche Rechtsordnung nur nach dem eigenen Gewissen behindern oder vereiteln zu müssen, muß die entsprechenden staatlichen Gegenmaßnahmen in Kauf nehmen. Die Verbindlichkeit der Rechtsordnung steht nicht unter dem Vorbehalt einer Gewissensentscheidung. Weder Art. 4 Abs. 1 noch Art. 4 Abs. 2 GG gewähren dem einzelnen Bürger ein Recht darauf, daß seine Überzeugung zum Maßstab genereller Rechtsnormen oder ihrer Anwendung gemacht werden. Eben dies wollen aber die verschiedenen Unterstützergruppen durch die Gewährung von ‚Kirchenasyl' erreichen." [pt]